Satzung

Unsere Satzung finden Sie hier zum Download  >>>Satzung IV-BK (PDF 70 KB)

§ 1

Der Verein führt den Namen Industrieverein für den Raum Backnang. Der Verein hat seinen Sitz in Backnang. Er ist nicht in das Vereinsregister eingetragen. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2

Zweck des Vereins ist die Wahrung gemeinsamer Interessen der Mitgliedsunternehmen.
Der Verein pflegt durch regelmäßige Zusammenkünfte und Veranstaltungen, die mindestens zweimal jährlich stattfinden, den zwischenbetrieblichen Erfahrungsaustausch. Seinen Mitgliedern bietet der Verein eine Plattform zur Förderung des Dialogs mit Unternehmen, Politik und Öffentlichkeit.

§ 3

Mitglieder des Vereins sind die in Anlage 1 zu dieser Satzung aufgeführten Unternehmen oder deren Vertreter.
Über die Aufnahme neuer Mitglieder entscheidet der Vorstand. Der Vorstand informiert die Mitgliederversammlung über die Aufnahme neuer Mitglieder.
Die Kündigung der Mitgliedschaft erfolgt schriftlich gegenüber dem Vorsitzenden.

§ 4

Die Mitgliederversammlung entscheidet über den Jahresabschluß und über das Budget des nächsten Jahres, über Bestellung und Entlastung des Vorstands, über die Höhe der Mitgliedsbeiträge und etwaiger Umlagen, über eine Änderung der Satzung und über die Auflösung des Vereins.
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. Sie wird vom Vorsitzenden des Vorstandes - unter Angabe der Tagesordnung - durch einfache Mitteilung an die Mitglieder spätestens 10 Tage zuvor einberufen.
Der Vorstandsvorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende leitet die Mitgliederversammlung, wenn diese keinen anderen Versammlungsleiter bestimmt.
Die von der Mitgliederversammlung gefassten Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen und vom Versammlungsleiter zu unterzeichnen.

§ 5

Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassier, dem Schriftführer und einem Mitglied für die Öffentlichkeitsarbeit.
Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit für jeweils zwei Jahre gewählt. Wiederwahl ist möglich.
Der Vorstand kann Geschäftsführer berufen und abberufen. Die Geschäftsführer müssen von der Mitgliederversammlung bestätigt werden. Sie sind berechtigt, mit Sitz und Stimme an den Vorstandssitzungen teilzunehmen. Die Geschäftsführer erhalten eine Aufwandsentschädigung die vom Vorstand festgelegt wird.
Die Kasse wird jährlich von einem Kassenprüfern geprüft, der von der Mitgliederversammlung auf zwei Jahre ernannt wird.
Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins und führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus.

§ 6

Die Mitglieder zahlen einen jährlichen Beitrag.
Die Höhe des Beitrags wird von der Mitgliederversammlung mit 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder festgelegt.
Die Entscheidung über die Mittelverwendung im Rahmen des Budgets liegt beim Vorstand, der darüber einstimmig beschließen muss.

§ 7

Satzungsänderungen bedürfen einer Mehrheit von 2/3 der in der Versammlung vertretenen Mitglieder.

§ 8

Der Beschluss über die Auflösung des Vereins und über die Verwendung des Vereinsvermögens bedarf einer Mehrheit von 3/4 der in der eigens zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung vertretenen Mitglieder.

 

Diese Satzung wurde am 6. November 1992 in Murrhardt einstimmig von den 13 anwesenden Mitgliedern beschlossen.

Die erste Satzungsänderung (§5) wurde am 25. Februar 2002 von 40 anwesenden Mitgliedern einstimmig beschlossen.

Die zweite Satzungsänderung (§2) wurde in der Mitgliederversammlung am 20. Februar 2006 von den anwesenden Mitgliedern einstimmig beschlossen.